1. Und der HErr rief Mose und redete mit ihm von der Hütte des Stifts
und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Welcher unter euch
dem HErrn ein Opfer tun will, der tue es von dem Vieh, von Rindern und
Schafen.
3. Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein,
das ohne Wandel sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, daß es dem HErrn
angenehm sei von ihm,
4. und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm
sein und ihn versöhnen.
5. Und soll das junge Rind schlachten vor dem HErrn; und die Priester
Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und auf den Altar umher
sprengen, der vor der Tür der Hütte des Stifts ist.
6. Und man soll dem Brandopfer die Haut abziehen; und es soll in
Stücke zerhauen werden.
7. Und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen ein Feuer auf den Altar
machen und Holz oben drauf legen;
8. Und sollen die Stücke, nämlich den Kopf und das Fett, auf das Holz
legen, das auf dein Feuer auf dem Altar liegt.
9. Das Eingeweide aber und die Schenkel soll man mit Wasser waschen,
und der Priester soll das alles anzünden auf dem Altar zum Brandopfer.
Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HErrn.
10. Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere
er ein Männlein, das ohne Wandel sei.
11. Und soll es schlachten zur Seite des Altars, gegen Mitternacht,
vor dem HErrn. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen sein Blut auf den
Altar umher sprengen.
12. Und man soll es in Stücke zerhauen. Und der Priester soll den Kopf
und das Fett auf das Holz und Feuer, das auf dem Altar ist, legen.
13. Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen.
Und der Priester soll es alles opfern und anzünden auf dem Altar zum
Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HErrn.
14. Will er aber von Vögeln dem HErrn ein Brandopfer tun, so tue er's
von Turteltauben oder von jungen Tauben.
15. Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf
abkneipen, daß es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut
ausbluten lassen an der Wand des Altars.
16. Und seinen Kropf mit seinen Federn soll man neben dem Altar gegen
den Morgen auf den Aschenhaufen werfen.
17. Und soll seine Flügel spalten, aber nicht abbrechen. Und also soll
es der Priester auf dem Altar anzünden, auf dem Holz auf dem Feuer, zum
Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HErrn.
1. Wenn eine Seele dem HErrn ein Speisopfer tun will, so soll es von
Semmelmehl sein; und soll Öl drauf gießen und Weihrauch drauf legen
2. und also bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Da soll der
Priester seine Hand voll nehmen von demselben Semmelmehl und Öl samt
dem ganzen Weihrauch und anzünden zum Gedächtnis auf dem Altar. Das ist
ein Feuer zum süßen Geruch dem HErrn.
3. Das Übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein.
Das soll das Allerheiligste sein von den Feuern des HErrn.
4. Will er aber kein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme
er Kuchen von Semmelmehl ungesäuert mit Öl gemenget, und ungesäuerte
Fladen, mit Öl bestrichen.
5. Ist aber dein Speisopfer etwas vom Gebackenen in der Pfanne, so
soll's von ungesäuertem Semmelmehl, mit Öl gemenget, sein.
6. Und sollst es in Stücke zerteilen und Öl drauf gießen, so ist's ein
Speisopfer.
7. Ist aber dein Speisopfer etwas auf dem Rost geröstet, so sollst du
es von Semmelmehl mit Öl machen.
8. Und sollst das Speisopfer, das du von solcherlei machen willst dem
HErrn, zu dem Priester bringen; der soll's zu dem Altar bringen
9. und desselben Speisopfer heben zum Gedächtnis und anzünden auf dem
Altar. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem HErrn.
10. Das Übrige aber soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll das
Allerheiligste sein von den Feuern des HErrn.
11. Alle Speisopfer, die ihr dem HErrn opfern wollt, sollt ihr ohne
Sauerteig machen; denn kein Sauerteig noch Honig soll darunter dem
HErrn zum Feuer angezündet werden.
12. Aber zum Erstling sollt ihr sie dem HErrn bringen; aber auf keinen
Altar sollen sie kommen zum süßen Geruch.
13. Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll
nimmer ohne Salz des Bundes deines GOttes sein; denn in alle deinem
Opfer sollst du Salz opfern.
14. Willst du aber ein Speisopfer dem HErrn tun von den ersten
Früchten, sollst du die Sangen, am Feuer gedörret, klein zerstoßen und
also das Speisopfer deiner ersten Früchte opfern;
15. und sollst Öl drauf tun und Weihrauch drauf legen, so ist's ein
Speisopfer.
16. Und der Priester soll von dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem
ganzen Weihrauch anzünden zum Gedächtnis. Das ist ein Feuer dem HErrn.
1. Ist aber sein Opfer ein Dankopfer von Rindern, es sei ein Ochse
oder Kuh, soll er's opfern vor dem HErrn, das ohne Wandel sei.
2. Und soll seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor
der Tür der Hütte des Stifts. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen
das Blut, auf den Altar umher sprengen.
3. Und soll von dem Dankopfer dem HErrn opfern, nämlich alles Fett am
Eingeweide
4. und die Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das
Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.
5. Und Aarons Söhne sollen's anzünden auf dem Altar zum Brandopfer,
auf dem Holz, das auf dem Feuer liegt. Das ist ein Feuer zum süßen
Geruch dem HErrn.
6. Will er aber dem HErrn ein Dankopfer von kleinem Vieh tun, es sei
ein Schöps oder Schaf, so soll's ohne Wandel sein.
7. Ist's ein Lämmlein soll er's vor den HErrn bringen
8. und soll seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor
der Hütte des Stifts. Und die Söhne Aarons sollen sein Blut auf den
Altar umher sprengen.
9. Und soll also von dem Dankopfer dem HErrn opfern zum Feuer, nämlich
sein Fett, den ganzen Schwanz, von dem Rücken abgerissen, und alles
Fett am Eingeweide,
10. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das
Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.
11. Und der Priester soll's anzünden auf dem Altar zur Speise des
Feuers dem HErrn.
12. Ist aber sein Opfer eine Ziege, und bringet es vor den HErrn,
13. soll er seine Hand auf ihr Haupt legen und sie schlachten vor der
Hütte des Stifts. Und die Söhne Aarons sollen das Blut auf den Altar
umher sprengen.
14. Und soll davon opfern ein Opfer dem HErrn, nämlich das Fett am
Eingeweide,
15. die Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz
über der Leber, an den Nieren abgerissen.
16. Und der Priester soll's anzünden auf dem Altar zur Speise des
Feuers, zum süßen Geruch. Alles Fett ist des HErrn.
17. Das sei eine ewige Sitte bei euren Nachkommen in allen euren
Wohnungen, daß ihr kein Fett noch Blut esset.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen
würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HErrn, das sie nicht tun
sollte,
3. nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er
das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen
jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HErrn zum Sündopfer.
4. Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen, vor
den HErrn, und seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor
dem HErrn.
5. Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Farren Bluts nehmen
und in die Hütte des Stifts bringen.
6. Und soll seinen Finger in das Blut tunken und damit siebenmal
sprengen vor dem HErrn, vor dem Vorhang im Heiligen.
7. Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der
vor dem HErrn in der Hütte des Stifts stehet, und alles Blut gießen an
den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts
stehet.
8. Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am
Eingeweide,
9. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das
Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,
10. gleichwie er's hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden
auf dem Brandopferaltar.
11. Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und
Schenkel und das Eingeweide und den Mist,
12. das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine
Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem
Holz mit Feuer.
13. Wenn es eine ganze Gemeine in Israel versehen würde, und die Tat
vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie irgend wider ein Gebot des
HErrn getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also
verschuldeten,
14. und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen
sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der
Hütte des Stifts stellen.
15. Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt
legen vor dem HErrn und den Farren schlachten vor dem HErrn.
16. Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in
die Hütte des Stifts bringen
17. und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem
HErrn, vor dem Vorhang.
18. Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem
HErrn stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den
Boden des Brandopferaltars gießen, er vor der Tür der Hütte des Stifts
stehet.
19. Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers
getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen
vergeben.
21. Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er
den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine
sein.
22. Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HErrn, seines
GOttes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er
sich verschuldet,
23. und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer
bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24. und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der
Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HErrn. Das sei ein
Sündopfer.
25. Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit
seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das
andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26. Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das
Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen,
wird's ihm vergeben.
27. Wenn es aber eine Seele vom gemeinen Volk versiehet und sündiget,
daß sie irgend wider der Gebote des HErrn eines tut, das sie nicht tun
sollte, und sich also verschuldet,
28. und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer
eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
29. und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten
an der Stätte des Brandopfers.
30. Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf
die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars
Boden gießen.
31. All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des
Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen
Geruch dem HErrn. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's
ihr vergeben.
32. Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das
eine Sie ist, ohne Wandel,
33. und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum
Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.
34. Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf
die Hörner des Brandopferaltars tun und alles Blut an den Boden des
Altars gießen.
35. Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des
Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer
dem HErrn. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er
getan hat, so wird's ihm vergeben.
1. Wenn eine Seele sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er
des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der
ist einer Missetat schuldig.
2. Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines
unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist
unrein und hat sich verschuldet.
3. Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei
Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und
wird's inne, der hat sich verschuldet.
4. Oder wenn eine Seele schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret,
Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren
mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem
verschuldet.
5. Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und
erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
6. so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat,
dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum
Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
7. Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine
Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die
erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8. Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer
machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.
9. Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und
lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das
Sündopfer.
10. Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht.
Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat;
so wird's ihm vergeben.
11. Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so
bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha
Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch
Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
12. Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine
Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum
Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
13. Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm
versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein
Speisopfer.
14. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
15. Wenn sich eine Seele vergreift, daß sie es versiehet, und sich
versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist, soll sie ihr
Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde,
der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum
Schuldopfer.
16. Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben
und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der
soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm
vergeben.
17. Wenn eine Seele sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HErrn,
das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich
verschuldet und ist einer Missetat schuldig.
18. Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines
Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit
versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben.
19. Das ist das Schuldopfer, das er dem HErrn verfallen ist.
Kap. 6. V.1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem HErrn vergreifen,
daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder
das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder
mit Unrecht zu sich gebracht,
3. oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem
falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen
Nächsten Sünde tut:
4. wenn's nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet,
soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu
sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
5. oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz
wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist,
des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
6. Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen
Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert
ist.
7. So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HErrn; so wird ihm
vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
8. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
9. Gebeut Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des
Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Altar die ganze Nacht
bis an den Morgen. Es soll aber allein des Altars Feuer drauf brennen.
10. Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die
leinene Niederwand an seinen Leib; und soll die Asche aufheben, die das
Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den
Altar schütten.
11. Und soll seine Kleider danach ausziehen und andere Kleider
anziehen und die Asche hinaustragen außer dem Lager an eine reine Stätte.
12. Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der
Priester soll da alle Morgen Holz drauf anzünden und oben drauf das
Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer drauf anzünden.
13. Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.
14. Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern
sollen vordem HErrn auf dem Altar.
15. Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und
des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und
soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HErrn.
16. Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; und sollen
es ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
17. Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil,
das ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen das
Allerheiligste sein, gleich wie das Sündopfer und Schuldopfer.
18. Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das
sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HErrn: Es soll
sie niemand anrühren, er sei denn geweihet.
19. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
20. Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HErrn
opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom
Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die
andere Hälfte des Abends.
21. In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen;
und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem
HErrn.
22. Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbet
wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem HErrn; es soll
ganz verbrannt werden.
23. Denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und
nicht gegessen werden.
24. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
25. Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des
Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du
auch das Sündopfer schlachten vor dem HErrn; das ist das Allerheiligste.
26. Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger
Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
27. Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und
wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das beprengte Stück
waschen an heiliger Stätte.
28. Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's
aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
29. Was männlich ist unter den Priestern, sollen davon essen; denn es
ist das Allerheiligste.
30. Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht
wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer
verbrennen.
1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das
Allerheiligste.
2. An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das
Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3. Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am
Eingeweide,
4. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das
Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5. Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn.
Das ist ein Schuldopfer.
6. Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger
Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
7. Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller
beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der
dadurch versöhnet.
8. Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben
Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9. Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der
Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
10. Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll
aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
11. Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert.
12. Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen
opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und
geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
13. Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem
Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
14. Und soll einen von den allen dem HErrn zur Hebe opfern; und soll
des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
15. Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben
Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen
werden bis an den Morgen.
16. Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben
Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet
auf den andern Tag, soll man's doch essen.
17. Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll
mit Feuer verbrannt werden.
18. Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten
Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es
geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es
wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer
Missetat schuldig.
19. Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen,
sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des
Fleisches essen.
20. Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das
dem HErrn zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird
ausgerottet werden von ihrem Volk.
21. Und wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner
Mensch, Vieh )der was sonst greulich ist, und vom Fleisch des
Dankopfers isset, das dem HErrn zugehöret, die wird ausgerottet werden
von ihrem Volk.
22. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
23. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen
von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24. Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch
zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr's nicht.
25. Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HErrn zum Opfer gegeben
ist, dieselbe Seele soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
26. Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo
ihr wohnet.
27. Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet
werden von ihrem Volk.
28. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
29. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HErrn sein
Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem
HErrn gehöret.
30. Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HErrn;
nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie
eine Webe werden vor dem HErrn.
31. Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die
Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32. Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von
ihren Dankopfern.
33. Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und
das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34. Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den
Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und
seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35. Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des
HErrn des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HErrn,
36. da der HErr gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben
werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren
Nachkommen.
37. Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des
Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer.
38. das der HErr Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm
gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HErrn in der Wüste
Sinai.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm samt ihren Kleidern und das
Salböl und einen Farren zum Sündopfer, zween Widder und einen Korb mit
ungesäuertem Brot.
3. Und versammle die ganze Gemeine vor die Tür der Hütte des Stifts.
4. Mose tat, wie ihm der HErr gebot, und versammelte die Gemeine vor
die Tür der Hütte des Stifts
5. und sprach zu ihnen: Das ist's, das der HErr geboten hat zu tun.
6. Und nahm Aaron und seine Söhne und wusch sie mit Wasser.
7. Und legte ihm den leinenen Rock an und gürtete ihn mit dem Gürtel
und zog ihm den Seidenrock an und tat ihm den Leibrock an und gürtete
ihn über den Leibrock her.
8. Und tat ihm das Schildlein an und in das Schildlein Licht und Recht.
9. Und setzte ihm den Hut auf sein Haupt und setzte an den Hut, oben
an seiner Stirn, das güldene Blatt der heiligen Krone, wie der HErr
Mose geboten hatte.
10. Und Mose nahm das Salböl und salbete die Wohnung und alles, was
drinnen war, und weihete es.
11. Und sprengete damit siebenmal auf den Altar und salbete den Altar
mit alle seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, daß es geweihet
würde.
12. Und goß des Salböles auf Aarons Haupt und salbete ihn, daß er
geweihet würde.
13. Und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen leinene Röcke an und
gürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen Hauben auf, wie ihm der HErr
geboten hatte.
14. Und ließ herzuführen einen Farren zum Sündopfer. Und Aaron mit
seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.
15. Da schlachtete man es. Und Mose nahm des Bluts und tat's auf die
Hörner des Altars umher mit seinem Finger und entsündigte den Altar;
und goß das Blut an des Altars Boden und weihete ihn, daß er ihn
versöhnete.
16. Und nahm alles Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die
zwo Nieren mit dem Fett daran und zündete es an auf dem Altar.
17. Aber den Farren mit seinem Fell, Fleisch und Mist verbrannte er
mit Feuer außer dem Lager, wie ihm der HErr geboten hatte.
18. Und brachte herzu einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron mit
seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.
19. Da schlachtete man ihn. Und Mose sprengete des Bluts auf den Altar
umher,
20. zerhieb den Widder in Stücke und zündete an das Haupt, die Stücke
und den Stumpf.
21. Und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und zündete also
den ganzen Widder an auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum süßen
Geruch, ein Feuer dem HErrn, wie ihm der HErr geboten hatte.
22. Er brachte auch herzu den andern Widder des Füllopfers. Und Aaron
mit seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.
23. Da schlachtete man ihn. Und Mose nahm seines Bluts und tat's Aaron
auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten
Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
24. Und brachte herzu Aarons Söhne; und tat des Bluts auf den Knorpel
ihres rechten Ohrs und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf den
großen Zehen ihres rechten Fußes; und sprengete das Blut auf den Altar
umher.
25. Und nahm das Fett und den Schwanz und alles Fett am Eingeweide und
das Netz über der Leber, die zwo Nieren mit dem Fett daran und die
rechte Schulter.
26. Dazu nahm er von dem Korbe des ungesäuerten Brots vor dem HErrn
einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brots und einen
Fladen; und legte es auf das Fett und auf die rechte Schulter.
27. Und gab das allesamt auf die Hände Aarons und seiner Söhne und
webete es zur Webe vor dem HErrn.
28. Und nahm's alles wieder von ihren Händen und zündete es an auf dem
Altar, oben auf dem Brandopfer; denn es ist ein Füllopfer zum süßen
Geruch, ein Feuer dem HErrn.
29. Und Mose nahm die Brust und webete eine Webe vor dem HErrn von dem
Widder des Füllopfers. Die ward Mose zu einem Teil, wie ihm der HErr
geboten hatte.
30. Und Mose nahm des Salböles und des Bluts auf dem Altar und
sprengete auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und auf ihre
Kleider; und weihete also Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre
Kleider mit ihm.
31. Und sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kochet das Fleisch vor der
Tür der Hütte des Stifts und esset es daselbst, dazu, auch das Brot im
Korbe des Füllopfers, wie mir geboten ist und gesagt, daß Aaron und
seine Söhne sollen's essen.
32. Was aber überbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer
verbrennen.
33. Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des
Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn
sieben Tage sind eure Hände gefüllet,
34. wie es an diesem Tage geschehen ist. Der HErr hat's geboten zutun,
auf daß ihr versöhnet seiet.
35. Und sollt vor der Tür der Hütte des Stifts Tag und Nacht bleiben,
sieben Tage lang, und sollt auf die Hut des HErrn warten, daß ihr nicht
sterbet; denn also ist mir's geboten.
36. Und Aaron mit seinen Söhnen taten alles, was der HErr geboten
hatte durch Mose.
1. Und am achten Tage rief Mose Aaron und seinen Söhnen und den
Ältesten in Israel
2. und sprach zu Aaron: Nimm zu dir ein jung Kalb zum Sündopfer und
einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Wandel, und bringe sie vor den
HErrn.
3. Und rede mit den Kindern Israel und sprich: Nehmet einen Ziegenbock
zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide eines Jahrs alt und
ohne Wandel, zum Brandopfer;
4. und einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, daß wir vor dem
HErrn opfern; und ein Speisopfer, mit Öl gemenget. Denn heute wird euch
der HErr erscheinen.
5. Und sie nahmen, was Mose geboten hatte, vor der Tür der Hütte des
Stifts. Und trat herzu die ganze Gemeine und stund vor dem HErrn.
6. Da sprach Mose: Das ist's, das der HErr geboten hat, daß ihr tun
sollt, so wird euch des HErrn Herrlichkeit erscheinen.
7. Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und mache dein Sündopfer
und dein Brandopfer und versöhne dich und das Volk; danach mache des
Volks Opfer und versöhne sie auch, wie der HErr geboten hat.
8. Und Aaron trat zum Altar und schlachtete das Kalb zu seinem
Sündopfer.
9. Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm; und er tunkte mit seinem
Finger ins Blut und tat's auf die Hörner des Altars und goß das Blut an
des Altars Boden.
10. Aber das Fett und die Nieren und das Netz von der Leber am
Sündopfer zündete er an auf dem Altar, wie der HErr Mose geboten hatte.
11. Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außer dem
Lager.
12. Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten
das Blut zu ihm, und er sprengete es auf den Altar umher.
13. Und sie brachten das Brandopfer zu ihm zerstücket, und den Kopf;
und er zündete es an auf dem Altar.
14. Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und zündete es an
oben auf dem Brandopfer, auf dem Altar.
15. Danach brachte er herzu des Volks Opfer; und nahm den Bock, das
Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer
draus, wie das vorige.
16. Und brachte das Brandopfer herzu und tat ihm sein Recht.
17. Und brachte herzu das Speisopfer und nahm seine Hand voll und
zündete es an auf dem Altar, außer des Morgens Brandopfer.
18. Danach schlachtete er den Ochsen und Widder zum Dankopfer des
Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengete er auf den
Altar umher.
19. Aber das Fett vom Ochsen und vom Widder, den Schwanz und das Fett
am Eingeweide und die Nieren und das Netz über der Leber,
20. alles solches Fett legten sie auf die Brust; und er zündete das
Fett an auf dem Altar.
21. Aber die Brust und die rechte Schulter webete Aaron zur Webe vor
dem HErrn, wie der HErr Mose geboten hatte.
22. Und Aaron hub seine Hand auf zum Volk und segnete sie; und stieg
herab, da er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer gemacht hatte.
23. Und Mose und Aaron gingen in die Hütte des Stifts; und da sie
wieder herausgingen, segneten sie das Volk. Da er schien die
Herrlichkeit des HErrn allem Volk.
24. Denn das Feuer kam aus von dem HErrn und verzehrete auf dem Altar
das Brandopfer und das Fett. Da das alles Volk sah, frohlockten sie und
fielen auf ihr Antlitz.
1. Und die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeglicher seinen
Napf und taten Feuer drein und legten Räuchwerk drauf und brachten das
fremde Feuer vor den HErrn, das er ihnen nicht geboten hatte.
2. Da fuhr ein Feuer aus von dem HErrn und verzehrete sie, daß sie
starben vor dem HErrn.
3. Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, das der HErr gesagt hat: Ich
werde geheiliget werden an denen, die zu mir nahen, und vor allem Volk
werde ich herrlich werden. Und Aaron schwieg stille.
4. Mose aber rief Misael und Elzaphan, den Söhnen Usiels, Aarons
Vettern, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und traget eure Brüder von
dem Heiligtum hinaus vor das Lager.
5. Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen
Röcken vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.
6. Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen, Eleazar und Ithamar: Ihr
sollt eure Häupter nicht blößen, noch eure Kleider zerreißen, daß ihr
nicht sterbet, und der Zorn über die ganze Gemeine komme. Lasset eure
Brüder des ganzen Hauses Israel weinen über diesen Brand, den der HErr
getan hat.
7. Ihr aber sollt nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts; ihr
möchtet sterben. Denn das Salböl des HErrn ist auf euch. Und sie taten,
wie Mose sagte.
8. Der HErr aber redete mit Aaron und sprach:
9. Du und deine Söhne mit dir, sollt einen Wein noch stark Getränke
trinken, wenn ihr in die Hütte des Stifts gehet, auf daß ihr nicht
sterbet. Das sei ein ewiges Recht allen euren Nachkommen,
10. auf daß ihr könnet unterscheiden, was heilig und unheilig, was
unrein und rein ist,
11. und daß ihr die Kinder Israel lehret alle Rechte, die der HErr zu
euch geredet hat durch Mose.
12. Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleazar
und Ithamar: Nehmet, das überblieben ist vom Speisopfer an den Opfern
des HErrn und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist das
Allerheiligste.
13. Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein
Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HErrn; denn so ist mir's
geboten.
14. Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne
und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist
dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel.
15. Denn die Hebeschulter und die Webebrust zu den Opfern des Fettes
werden gebracht, daß sie zur Webe gewebet werden vor dem HErrn: darum
ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HErr geboten hat.
16. Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt.
Und er ward zornig über Eleazar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch
übrig waren, und sprach:
17. Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte?
denn es das Allerheiligste ist, und er hat's euch gegeben, daß ihr die
Missetat der Gemeine tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor dem HErrn.
18. Siehe, sein Blut ist nicht kommen in das Heilige hinein. Ihr
solltet es im Heiligen gegessen haben, wie mir geboten ist.
19. Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer
und ihr Brandopfer vor dem HErrn geopfert, und es ist mir also
gegangen, wie du siehest; und ich sollte essen heute vom Sündopfer?
Sollte das dem HErrn gefallen?
20. Da das Mose hörete, ließ er's ihm gefallen.
1. Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2. Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die
ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.
3. Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäuet unter den Tieren, das
sollt ihr essen.
4. Was aber wiederkäuet und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, als
das Kamel, das ist euch unrein, und sollt es nicht essen.
5. Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht;
darum sind sie unrein.
6. Der Hase wiederkäuet auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum
ist er euch unrein.
7. Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäuet nicht;
darum soll es euch unrein sein.
8. Von diesem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas anrühren;
denn sie sind euch unrein.
9. Dies sollt ihr essen unter dem, das in Wassern ist: Alles, was
Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und Bächen, sollt ihr
essen.
10. Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und
Bächen, unter allem, das sich reget in Wassern, und allem, was lebet im
Wasser, soll euch eine Scheu sein,
11. daß ihr von ihrem Fleisch nicht esset und vor ihrem Aas euch
scheuet.
12. Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern,
sollt ihr scheuen.
13. Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht
esset: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14. den Geier, den Weihe und was seiner Art ist,
15. und alle Raben mit ihrer Art,
16. den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17. das Käuzlein, den Schwan, den Huhu,
18. die Fledermaus, die Rohrdommel,
19. den Storch, den Reiher, den Heher mit seiner Art, den Wiedehopf
und die Schwalbe.
20. Alles auch, was sich reget unter den Vögeln und gebet auf vier
Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
21. Doch das sollt ihr essen von Vögeln, das sich reget und gehet auf
vier Füßen und nicht mit zweien Beinen auf Erden hüpfet.
22. Von denselben möget ihr essen, als da ist: Arbe mit seiner Art und
Selaam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit ihrer Art.
23. Alles aber, was sonst vier Füße hat unter den Vögeln, soll euch
eine Scheu sein,
24. und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrühret, der wird
unrein sein bis auf den Abend.
25. Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider
waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
26. Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und
wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird
unrein sein.
27. Und alles, was auf Tappen gebet unter den Tieren, die auf vier
Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein
sein bis auf den Abend.
28. Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und, unrein sein
bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
29. Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden
kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art;
30. der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der
Maulwurf.
31. Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas
anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.
32. Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei
allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles
Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist
unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
33. Allerlei irden Gefäß, wo solcher Aas eines drein fällt, wird alles
unrein, was drinnen ist; und sollt es zerbrechen.
34. Alle Speise, die man isset, so solches Wasser drein kommt, ist
unrein; und aller Trank, den man trinket, in allerlei solchem Gefäß,
ist unrein.
35. Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen
oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll
euch unrein sein.
36. Doch die Brunnen und Kölke und Teiche sind rein. Wer aber ihr Aas
anrühret, ist unrein.
37. Und ob ein solch Aas fiele auf Samen, den man gesät hat, so ist er
doch rein.
38. Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele danach ein
solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
39. Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret,
der ist unrein bis an den Abend.
40. Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird
unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll
sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
41. Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man
soll's nicht essen.
42. Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder
mehr Füßen gehet, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht
essen; denn es soll euch eine Scheu sein.
43. Machet eure Seele nicht zum Scheusal und verunreiniget euch nicht
an ihnen, daß ihr euch besudelt.
44. Denn ich bin der HErr, euer GOtt. Darum sollt ihr euch heiligen,
daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure Seele
verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.
45. Denn ich bin der HErr, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß
ich euer GOtt sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
46. Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei
kriechenden Tieren im Wasser und allerlei Tieren, die auf Erden
schleichen,
47. daß ihr unterscheiden könntet, was unrein und rein ist, und
welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird
und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange
sie ihre Krankheit leidet.
3. Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4. Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer
Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie
nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
5. Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein,
solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim
bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für
die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine
junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der
Hütte des Stifts.
7. Der soll es opfern vor dem HErrn und sie versöhnen; so wird sie
rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein
oder Mägdlein gebiert.
8. Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo
Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum
Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
1. Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2. Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret,
oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an
der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder
zu seiner Söhne einem unter den Priestern.
3. Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß
die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer
ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz.
Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
4. Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und
doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und
die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben
verschließen sieben Tage
5. und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's
zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,
6. so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn
er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal
verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er
ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider
waschen, so ist er rein.
7. Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom
Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal
vom Priester besehen;
8. wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen
hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiß Aussatz.
9. Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum
Priester bringen.
10. Wenn derselbe siehet und findet, daß weiß aufgefahren ist an der
Haut, und die Haare in Weiß verwandelt, und roh Fleisch im Geschwür ist,
11. so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches.
Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen;
denn er ist schon unrein.
12. Wenn aber der Aussatz blühet in der Haut und bedeckt die ganze
Haut, von dem Haupt an bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor
Augen sein mag;
13. wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das
ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil
es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
14. Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er
unrein.
15. Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn
unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.
16. Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in
Weiß, so soll er zum Priester kommen.
17. Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß
verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.
18. Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird, und wieder
heilet,
19. danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich
Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
20. Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die
andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein
urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
21. Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß
sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden,
so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22. Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn
es ist gewiß ein Aussatzmal.
23. Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so
ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
24. Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal
rötlich oder weiß, ist,
25. und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß
verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut,
so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der
Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
26. Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal
nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut,
und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
27. Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen
an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
28. Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an
der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des
Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine
Narbe des Brandmals.
29. Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
30. und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen
tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und
dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind
des Haupts oder des Barts.
31. Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist
denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben
Tage verschließen.
32. Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind
nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das
Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
33. soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und
soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.
34. Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der
Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht
tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen;
und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.
35. Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein
gesprochen ist,
36. und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter
gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die
Haare gülden sind; denn er ist unrein.
37. Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar
daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn
der Priester rein sprechen.
38. Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas
eiterweiß ist,
39. und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das
ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
40. Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der
ist rein.
41. Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er
rein.
42. Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder
rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf
aufgegangen.
43. Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein
weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß
es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
44. so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein
sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
45. Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das
Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt
werden:
46. Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine
wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.
47. Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen
oder leinen,
48. am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an
einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;
49. und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell,
oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von
Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's
der Priester besehen.
50. Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage.
51. Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter
gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem,
das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und
ist unrein.
52. Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht,
es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist;
denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.
53. Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen
hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei
Fellwerk,
54. so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll
es einschließen andere sieben Tage.
55. Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist,
daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter
gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen;
denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.
56. Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach
seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft
oder vom Eintracht.
57. Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder
allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer
verbrennen, darin solch Mal ist.
58. Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei
Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man
zum andernmal waschen, so ist s rein.
59. Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie
seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei
Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt
werden. Er soll zum Priester kommen,
3. und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal
des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
4. und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige
Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle
und Ysop
5. Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen
Gefäß am fließenden Wasser.
6. Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz,
rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut
tunken am fließenden Wasser
7. und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und
reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8. Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare
abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins
Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9. Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem
Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien,
und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist
er rein.
10. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein
jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer,
mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
11. Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen
vor den HErrn vor der Tür der Hütte des Stifts.
12. Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem
Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben;
13. und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und
Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das
Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das
Allerheiligste.
14. Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem
Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen
seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
15. Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des
Priesters) linke Hand gießen,
16. und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner
linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor
dem HErrn.
17. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den
Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den
großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten
Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HErrn.
19. Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner
Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten
20. und, soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn
versöhnen, so ist er rein.
21. Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so
nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen
Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
22. und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand
erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
23. und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor
der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn.
24. Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log
Öl und soll's alles weben vor dem HErrn;
25. und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von
demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines
rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen
Zehen seines rechten Fußes;
26. und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen
27. und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand
ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn.
28. Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den
Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und
auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des
Schuldopfers.
29. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das
Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn,
30. und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine
Hand hat mögen erwerben,
31. ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem
Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor
dem HErrn.
32. Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht
erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33. Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
34. Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe,
und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35. so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und
sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36. Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn
der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein
werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen,
das Haus zu besehen.
37. Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des
Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn
sonst die Wand ist,
38. so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage
verschließen.
39. Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal
weiter gefressen hat an des Hauses Wand,
40. so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und
hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41. Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den
abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42. und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen
nehmen und das Haus bewerfen.
43. Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man
die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44. so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal
weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am
Hause und ist unrein.
45. Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen
Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen
unreinen Ort.
46. Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist
unrein bis an den Abend.
47. Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider
waschen.
48. Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal
nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so
soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
49. Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz
und rosinfarbne Wolle und Ysop
50. und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem
fließenden Wasser.
51. Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop
und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken
an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.
52. Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit
fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit
Ysop und mit rosinfarbner Wolle.
53. Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins
freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein.
54. Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:
55. über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56. über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,
57. auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist Das ist das
Gesetz vom Aussatz.
1. Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2. Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an
seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3. Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß
eitert oder verstopft ist.
4. Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird
unrein werden.
5. Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und
sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6. Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser baden und sein bis auf den Abend.
7. Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8. Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den
Abend.
9. Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10. Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der
wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll
seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf
den Abend.
11. Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den
Abend.
12. Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber
das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13. Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage
zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein
Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14. Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben
nehmen und vor den HErrn bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und
dem Priester geben.
15. Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein
Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HErrn seines Flusses halben.
16. Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes
Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17. Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist,
soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend
18. Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser
baden und unrein sein bis auf den Abend.
19. Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage
beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf
den Abend.
20. Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird
unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21. Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und
sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22. Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den
Abend.
23. Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen,
gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
24. Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei
ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen
ist, wird unrein sein.
25. Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht
allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit,
so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer
Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
26. Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll
sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird
unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.
27. Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den
Abend.
28. Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen;
danach soll sie rein sein.
29. Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben
nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30. Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der
andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HErrn über dem Fluß
ihrer Unreinigkeit.
31. So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß
sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung
verunreinigen, die unter euch ist.
32. Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same
im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,
33. und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es
sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
1. Und der HErr redete mit Mose (nachdem die zween Söhne Aarons
gestorben waren, da sie vor dem HErrn opferten)
2. und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht allerlei Zeit in
das inwendige Heiligtum gehe hinter dem Vorhang vor dem Gnadenstuhl,
der auf der Lade ist, daß er nicht sterbe; denn ich will in einer Wolke
erscheinen auf dem Gnadenstuhl.
3. Sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum
Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer.
4. Und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinen Niederwand
an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und
den leinenen Hut aufhaben; denn das sind die heiligen Kleider; und soll
sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.
5. Und soll von der Gemeine der Kinder Israel zween Ziegenböcke nehmen
zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
6. Und Aaron soll den Farren, sein Sündopfer, herzubringen und sich
und sein Haus versöhnen;
7. und danach die zween Böcke nehmen und vor den HErrn stellen vor der
Tür der Hütte des Stifts.
8. Und soll das Los werfen über die zween Böcke, ein Los dem HErrn und
das andere dem ledigen Bock.
9. Und soll den Bock, auf welchen des HErrn Los fällt, opfern zum
Sündopfer.
10. Aber den Bock, auf welchen das Los des ledigen fällt, soll er
lebendig vor den HErrn stellen, daß er ihn versöhne, und lasse den
ledigen Bock in die Wüste.
11. Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen
und sich und sein Haus versöhnen; und soll ihn schlachten.
12. Und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HErrn
stehet, und die Hand voll zerstoßenes Räuchwerks und hinein hinter den
Vorhang bringen;
13. und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HErrn, daß der Nebel vom
Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er
nicht sterbe.
14. Und soll des Bluts vom Farren nehmen und mit seinem Finger gegen
den Gnadenstuhl sprengen vorne an; siebenmal soll er also vor dem
Gnadenstuhl mit seinem Finger vom Blutsprengen.
15. Danach soll er den Bock, des Volks Sündopfer, schlachten und
seines Bluts hineinbringen hinter den Vorhang; und soll mit seinem Blut
tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen
vorne gegen den Gnadenstuhl;
16. und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der
Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also
soll er tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher
17. Kein Mensch soll in der Hütte des Stifts sein wenn er hineingehet,
zu versöhnen im Heiligtum, bis er herausgehe; und soll also versöhnen
sich und sein Haus und die ganze Gemeine Israel.
18. Und wenn er herausgehet zum Altar, der vor dem HErrn stehet, soll
er ihn versöhnen und soll des Bluts vom Farren und des Bluts vom Bock
nehmen und auf des Altars Hörner umher tun.
19. Und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und
ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel.
20. Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der
Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock
herzubringen.
21. Da soll denn Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und
bekennen auf ihn alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre
Übertretung in allen ihren Sünden; und soll sie dem Bock auf das Haupt
legen und ihn durch einen Mann, der vorhanden ist, in die Wüste laufen
lassen,
22. daß also der Bock alle ihre Missetat auf ihm in eine Wildnis
trage; und lasse ihn in die Wüste.
23. Und Aaron soll in die Hütte des Stifts gehen und ausziehen die
leinenen Kleider, die er anzog, da er in das Heiligtum ging, und soll
sie daselbst lassen.
24. Und soll sein Fleisch mit Wasser baden an heiliger Stätte und
seine eigenen Kleider antun; und herausgehen und sein Brandopfer und
des Volks Brandopfer machen und beide sich und das Volk versöhnen,
25. und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar anzünden.
26. Der aber den ledigen Bock hat ausgeführet, soll seine Kleider
waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.
27. Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, welcher
Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht wird, soll man hinausführen
vor das Lager und mit Feuer verbrennen, beide ihre Haut, Fleisch und
Mist.
28. Und der sie verbrennet, soll seine Kleider waschen und sein
Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.
29. Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des
siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er
sei einheimisch oder fremd unter euch.
30. Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, daß ihr gereiniget
werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereiniget vor dem HErrn
31. Darum soll's euch der größte Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib
demütigen. Ein ewig Recht sei das!
32. Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet,
und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und
soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.
33. Und soll also versöhnen das heilige Heiligtum und die Hütte des
Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeine.
34. Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel
versöhnet von allen ihren Sünden im Jahr einmal Und Mose tat, wie ihm
der HErr geboten hatte.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu
ihnen: Das ist's, das der HErr geboten hat:
3. Welcher aus dem Hause Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege
schlachtet in dem Lager oder außen vor dem Lager
4. und nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringet, daß es dem
HErrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HErrn, der soll des
Bluts schuldig sein, als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch
soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
5. Darum sollen die Kinder Israel ihre Opfer, die sie auf dem freien
Felde opfern wollen, vor den HErrn bringen, vor die Türe der Hütte des
Stifts, zum Priester, und allda ihre Dankopfer dem HErrn opfern.
6. Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HErrn sprengen vor
der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem
HErrn;
7. und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen
sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
8. Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause
Israel, oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, der ein Opfer oder
Brandopfer tut,
9. und bringt's nicht ,vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem
HErrn tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk.
10. Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel, oder ein Fremdling
unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen
und will ihn mitten aus seinem Volk rotten.
11. Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich hab's euch zum Altar
gegeben, daß eure Seelen damit versöhnet werden. Denn das Blut ist die
Versöhnung für das Leben.
12. Darum hab ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch
soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnet.
13. Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling
unter euch, der ein Tier oder Vogel fähet auf der Jagd, das man isset,
der soll desselben Blut vergießen und mit Erde zuscharren.
14. Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebet; und
ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen.
Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isset, der soll
ausgerottet werden.
15. Und welche Seele ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset,
er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen
und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er
rein.
16. Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er
seiner Missetat schuldig sein.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HErr,
euer GOtt.
3. Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darinnen
ihr gewohnet habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein
ich euch führen will; ihr sollt auch euch nach ihrer Weise nicht halten.
4. Sondern nach einen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt
ihr halten, daß ihr darinnen wandelt; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
5. Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn
welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der
HErr.
6. Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Scham
zu blößen; denn ich bin der HErr.
7. Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Scham nicht blößen; es
ist deine Mutter, darum sollst du ihre Scham nicht blößen.
8. Du sollst deines Vaters Weibes: Scham nicht blößen; denn es ist
deines Vaters Scham.
9. Du sollst deiner Schwester Scham, die deines Vaters oder deiner
Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht blößen.
10. Du sollst deines Sohns oder deiner Tochter Tochter Scham nicht
blößen; denn es ist deine Scham.
11. Du sollst der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater
geboren ist und deine Schwester ist, Scham nicht blößen.
12. Du sollst deines Vaters Schwester Scham nicht blößen; denn es ist
deines Vaters nächste Blutsfreundin.
13. Du sollst deiner Mutter Schwester Scham nicht blößen denn es ist
deiner Mutter nächste Blutsfreundin.
14. Du sollst deines Vaters Bruders Scham nicht blößen, daß du sein
Weib nehmest; denn sie ist deine Base.
15. Du sollst deiner Schnur Scham nicht blößen; denn es ist deines
Sohns Weib, darum sollst du ihre Scham nicht blößen.
16. Du sollst deines Bruders Weibes Scham nicht blößen; denn sie ist
deines Bruders Scham.
17. Du sollst deines Weibes samt ihrer Tochter Scham nicht blößen,
noch ihres Sohns Tochter oder Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu
blößen; denn es ist ihre nächste Blutsfreundin, und ist ein Laster.
18. Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr,
ihre Scham zu blößen, ihr zuwider, weil sie noch lebet.
19. Du sollst nicht zum Weibe gehen, weil sie ihre Krankheit hat, in
ihrer Unreinigkeit ihre Scham zu blößen.
20. Du sollst auch nicht bei deines nächsten Weib liegen, sie zu
besamen, damit du dich an ihr verunreinigest.
21. Du sollst auch deines Samens nicht geben, daß es dem Molech
verbrannt werde, daß du nicht entheiligest den Namen deines GOttes;
denn ich bin der HErr.
22. Du sollst nicht bei Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein
Greuel.
23. Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm
verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen
haben; denn es ist ein Greuel.
24. Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem
allem haben sich verunreiniget die Heiden, die ich vor euch her will
ausstoßen,
25. und das Land dadurch verunreiniget ist. Und ich will ihre Missetat
an ihnen eimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie.
26. Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut dieser Greuel
keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch;
27. denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die
vor euch waren, und haben das Land verunreiniget;
28. auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es
verunreiniget, gleichwie es die Heiden hat ausgespeiet, die vor euch
waren.
29. Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet
werden von ihrem Volk.
30. Darum haltet meine Satzung, daß ihr nicht tut nach den greulichen
Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreiniget werdet;
denn ich bin der HErr, euer GOtt.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit der ganzen Gemeine der Kinder Israel und sprich zu ihnen:
Ihr sollt heilig sein; denn ich bin heilig, der HErr, euer GOtt.
3. Ein jeglicher fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine
Feiertage; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
4. Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden und sollt euch keine
gegossenen Götter machen; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
5. Und wenn ihr dem HErrn wollt Dankopfer tun, so sollt ihr opfern,
das ihm gefallen könnte.
6. Aber ihr sollt es desselben Tages essen, da ihr's opfert, und des
andern Tages; was aber auf den dritten Tag überbleibet, soll man mit
Feuer verbrennen.
7. Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel
und wird nicht angenehm sein.
8. Und derselbe Esser wird seine Missetat tragen, daß er das Heiligtum
des HErrn entheiligte, und solche Seele wird ausgerottet werden von
ihrem Volk.
9. Wenn, du dein Land einerntest, sollst du es nicht an den Enden
umher abschneiden, auch nicht alles genau aufsammeln.
10. Also auch sollst du deinen Weinberg nicht genau lesen noch die
abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst du
es lassen; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
11. Ihr sollt nicht stehlen, noch lügen, noch fälschlich handeln,
einer mit dem andern.
12. Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen
den Namen deines GOttes; denn ich bin der HErr.
13. Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch berauben. Es soll
des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
14. Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst vor dem Blinden
keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem GOtt fürchten;
denn ich bin der HErr.
15. Ihr sollt nicht unrecht handeln am Gericht, und sollst nicht
vorziehen den Geringen, noch den Großen ehren, sondern du sollst deinen
Nächsten recht richten.
16. Du sollst kein Verleumder sein unter deinem Volk. Du sollst auch
nicht stehen wider deines Nächsten Blut; denn ich bin der HErr.
17. Du sollst deinen Brüder nicht hassen in deinem Herzen sondern du
sollst deinen Nächsten strafen, auf daß du nicht seinethalben Schuld
tragen müssest.
18. Du sollst nicht rachgierig sein, noch Zorn halten gegen die Kinder
deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; denn
ich bin der HErr.
19. Meine Satzungen sollt ihr halten, daß du dein Vieh nicht lassest
mit anderlei Tier zu schaffen haben und dein Feld nicht besäest mit
mancherlei Samen, und kein Kleid an dich komme, das mit Wolle und
Leinen gemenget ist.
20. Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine
leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset,
noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen
nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
21. Er soll aber für seine Schuld dem HErrn vor die Tür der Hütte des
Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen.
22. Und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem
HErrn über der Sünde, die er getan hat, so wird ihm GOtt gnädig sein
über seine Sünde, die er getan hat.
23. Wenn ihr ins Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, davon man
isset, sollt ihr derselben Vorhaut beschneiden und ihre Früchte. Drei
Jahre sollt ihr sie unbeschnitten achten, daß ihr nicht esset.
24. Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig, und
gepreiset sein dem HErrn.
25. Im fünften Jahr aber sollt ihr die Früchte essen und sie
einsammeln; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
26. Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht auf Vogelgeschrei
achten noch Tage wählen.
27. Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rund umher abschneiden, noch
euren Bart gar abscheren.
28. Ihr sollt kein Mal um eines Toten willen an eurem Leibe reißen,
noch Buchstaben an euch pfetzen; denn ich bin der HErr.
29. Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei halten, daß nicht das
Land Hurerei treibe und werde voll Lasters.
30. Meine Feier haltet und fürchtet euch vor meinem Heiligtum; denn
ich bin der HErr.
31. Ihr sollt euch nicht wenden zu den Wahrsagern und forschet nicht
von den Zeichendeutern, daß ihr nicht an ihnen verunreiniget werdet;
denn ich bin der HErr, euer GOtt.
32. Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren;
denn du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HErr.
33. Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt
ihr nicht schinden.
34. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und
sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge
gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HErr, euer GOtt.
35. Ihr sollt nicht ungleich handeln am Gericht mit der Elle, mit
Gewicht, mit Maß.
36. Rechte Waage, rechte Pfunde, rechte Scheffel, rechte Kannen sollen
bei euch sein; denn ich bin der HErr, euer GOtt, der euch aus
Ägyptenland geführet hat,
37. daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut;
denn ich bin der HErr.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein
Fremdling, der in Israel wohnet, seines Samens dem Molech gibt, der
soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
3. Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will
ihn aus seinem Volk rotten, daß er dem Molech seines Samens gegeben und
mein Heiligtum verunreiniget und meinen heiligen Namen entheiliget hat.
4. Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen,
der seines Samens dem Molech gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
5. so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen Setzen und
wider sein Geschlecht; und will ihn und alle, die ihm nachgehuret haben
mit dem Molech, aus ihrem Volk rotten.
6. Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden
wird, daß sie ihnen nachhuret, so will ich mein Antlitz wider dieselbe
Seele setzen und will sie aus ihrem Volk rotten.
7. Darum heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der HErr, euer
GOtt.
8. Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HErr, der
euch heiliget.
9. Wer seinem Vater oder seiner Mutter fluchet, der soll des Todes
sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder Mutter
gefluchet hat!
10. Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben,
beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten
Weibe die Ehe gebrochen hat.
11. Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters
Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei
auf ihnen!
12. Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des
Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf
ihnen!
13. Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen
Greuel getan und sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
14. Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein
Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch,
daß kein Laster sei unter euch.
15. Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das
Vieh soll man erwürgen.
16. Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu
schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen
sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
17. Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder
seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine
Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den
Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er
soll seine Missetat tragen.
18. Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und
entblößet ihre Scham und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet
den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk gerottet werden.
19. Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham
sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste
Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.
20. Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat
seines Vetters Scham geblößet; sie sollen ihre Sünde tragen: ohne
Kinder sollen sie sterben.
21. Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche
Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham
geblößet.
22. So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut
danach, auf daß euch nicht das Land ausspeie, darein ich euch führe,
daß ihr drinnen wohnet.
23. Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch
her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe
einen Greuel an ihnen gehabt.
24. Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will
euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der
HErr, euer GOtt, der euch von den Völkern abgesondert hat,
25. daß ihr auch absondern sollt das eine Vieh vom unreinen und
unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreiniget am
Vieh, an Vögeln und an allem, das auf Erden kreucht, das ich euch
abgesondert habe, daß es unrein sei.
26. Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HErr, bin heilig,
der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein waret.
27. Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein
wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut
sei auf ihnen!
1. Und der HErr sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und
sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks
verunreinigen,
2. ohne an seinem Blutsfreunde, der ihm am nächsten angehöret, als an
seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohne, an seiner Tochter, an
seinem Bruder
3. und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau und noch bei ihm
ist und keines Mannes Weib gewesen ist; an der mag er sich verunreinigen.
4. Sonst soll er sich nicht verunreinigen an irgend einem, der ihm
zugehöret unter seinem Volk, daß er sich entheilige.
5. Sie sollen auch keine Platte machen auf ihrem Haupte, noch ihren
Bart abscheren, und an ihrem Leibe kein Mal pfetzen.
6. Sie sollen ihrem GOtt heilig sein und nicht entheiligen den Namen
ihres GOttes. Denn sie opfern des HErrn Opfer, das Brot ihres GOttes;
darum sollen sie heilig sein.
7. Sie sollen keine Hure nehmen, noch keine Geschwächte, oder die von
ihrem Manne verstoßen ist; denn er ist heilig seinem GOtt.
8. Darum sollst du ihn heilig halten, denn er opfert das Brot deines
GOttes; er soll dir heilig sein, denn ich bin heilig, der HErr, der
euch heiliget.
9. Wenn eines Priesters Tochter anfähet zu huren, die soll man mit
Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater geschändet.
10. Welcher Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf des Haupt das
Salböl gegossen und seine Hand gefüllet ist, daß er angezogen würde mit
den Kleidern, der soll sein Haupt nicht blößen und seine Kleider nicht
zerschneiden;
11. und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder über Vater
noch über Mutter verunreinigen.
12. Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das
Heiligtum seines GOttes; denn die heilige Krone, das Salböl seines
GOttes, ist auf ihm. Ich bin der HErr.
13. Eine Jungfrau soll er zum Weibe nehmen.
14. Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure,
sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,
15. auf daß er nicht seinen Samen entheilige unter seinem Volk; denn
ich bin der HErr, der ihn heiliget.
16. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
17. Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deines Samens in euren
Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot
seines GOttes opfere.
18. Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten. Er sei blind,
lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Gliede,
19. oder der an einem Fuß oder Hand gebrechlich ist,
20. oder höckericht ist, oder ein Fell auf dem Auge hat, oder scheel
ist, oder grindicht, oder schäbicht, oder der gebrochen ist.
21. Welcher nun von Aarons, des Priesters Samen einen Fehl an ihm hat,
der soll nicht herzutreten, zu opfern die Opfer des HErrn; denn er hat
einen Fehl, darum soll er zu den Broten seines GOttes nicht nahen, daß
er sie opfere.
22. Doch soll er das Brot seines GOttes essen, beide von dem heiligen
und vom allerheiligsten.
23. Aber doch zum Vorhang soll er nicht kommen, noch zum Altar nahen,
weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn
ich bin der HErr, der sie heiliget.
24. Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen
Kindern Israel.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem
Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen, und meinen
heiligen Namen nicht entheiligen; denn ich bin der HErr.
3. So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eures Samens
herzutritt zu dem Heiligen, das die Kinder Israel dem HErrn heiligen,
und verunreiniget sich also über demselben, des Seele soll ausgerottet
Werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HErr.
4. Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der
soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen
unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,
5. und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder
einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:
6. welche Seele der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend
und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib
mit Wasserbaden.
7. Und wenn die Sonne untergegangen, und er rein worden ist, dann mag
er davon essen; denn es ist seine Nahrung.
8. Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht
esset, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HErr.
9. Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich
laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der
HErr, der sie heiliget.
10. Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters
Hausgenoß, noch Taglöhner.
11. Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kaufet, der mag
davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von
seinem Brot essen.
12. Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll
nicht von der heiligen Hebe essen.
13. Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen
und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres
Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll
davon essen.
14. Wer's versiehet und sonst von dem Heiligen isset, der soll das
fünfte Teil dazu tun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
15. auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das
sie dem HErrn heben,
16. auf daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie
ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HErr, der sie heiliget.
17. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
18. Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher
Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend
ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HErrn ein Brandopfer
tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,
19. das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder
Lämmern oder Ziegen.
20. Alles, was einen Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird
für euch nicht angenehm sein.
21. Und wer ein Dankopfer dem HErrn tun will, ein sonderlich Gelübde
oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel
sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22. Ist's blind, oder gebrechlich, oder geschlagen, oder dürre, oder
räudicht, oder schäbicht, so sollt ihr solches dem HErrn nicht opfern
und davon kein Opfer geben auf den Altar des HErrn.
23. Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare
Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's
nicht sein zum Gelübde.
24. Du sollst auch dem HErrn kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder
Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande
solches nicht tun.
25. Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem
Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum
wird es nicht angenehm sein für euch.
26. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
27. Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es
sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag
man's dem HErrn opfern, so ist's angenehm.
28. Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen
auf einen Tag schlachten.
29. Wenn ihr aber wollt dem HErrn ein Lobopfer tun, das für euch
angenehm sei,
30. so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis
auf den Morgen behalten; denn ich bin der HErr.
31. Darum haltet meine Gebote und tut danach; denn ich bin der HErr.
32. Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiliget, und ich
geheiliget werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HErr, der
euch heiliget,
33. der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euer GOtt wäre, ich
der HErr.
Das 23. Kapitel.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste
des HErrn, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr
zusammenkommt.
3. Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist der große
heilige Sabbat, da ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr drinnen
tun; denn es ist der Sabbat des HErrn in allen euren Wohnungen.
4. Dies sind aber die Feste des HErrn, die ihr heilige Feste heißen
sollt, da ihr zusammenkommt:
5. Am vierzehnten Tage des ersten Monden zwischen Abend, ist des HErrn
Passah.
6. Und am fünfzehnten desselben Monden ist das Fest der ungesäuerten
Brote des HErrn; da sollt ihr sieben Tage ungesäuert Brot essen.
7. erste Tag soll heilig unter euch heißen, da ihr zusammenkommt; da
sollt ihr keine Dienstarbeit tun
8. und dem HErrn opfern sieben Tage. Der siebente Tag soll auch heilig
heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.
9. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
10. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land
kommt, das ich euch geben werde, und werdet es ernten, so sollt ihr
eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen.
11. Da soll die Garbe gewebet werden vor dem HErrn, daß es von euch
angenehm sei; solches soll aber der Priester tun des andern Tages nach
dem Sabbat.
12. Und sollt des Tages, da eure Garbe gewebet wird, ein Brandopfer
dem HErrn tun von einem Lamm, das ohne Wandel und jährig sei,
13. samt dem Speisopfer, zwo Zehnten Semmelmehl mit Öl gemenget, zum
Opfer dem HErrn eines süßen Geruchs; dazu das Trankopfer, ein Viertel
Hin Weins.
14. Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis
auf den Tag, da ihr eurem GOtt Opfer bringet. Das oll ein Recht sein
euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
15. Danach sollt ihr zählen vom andern Tage des Sabbats, da ihr die
Webegarbe brachtet, sieben ganzer Sabbate;
16. bis an den andern Tag des siebenten Sabbats, nämlich fünfzig Tage
sollt ihr zählen, und neu Speisopfer dem HErrn opfern.
17. Und sollt es aus allen euren Wohnungen opfern, nämlich zwei
Webebrote von zwo Zehnten Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu
Erstlingen dem HErrn.
18. Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne
Wandel und einen jungen Farren und zween Widder. Das soll des HErrn
Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer sein; das ist ein Opfer eines
süßen Geruchs dem HErrn.
19. Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei
jährige Lämmer zum Dankopfer er.
20. Und der Priester soll's weben samt dem Brot der Erstlinge vor dem
HErrn und den zweien Lämmern; und soll dem HErrn heilig und des
Priesters sein.
21. Und sollt diesen Tag ausrufen, denn er soll unter euch heilig
heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein
ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
22. Wenn ihr aber euer Land erntet, sollt ihr's nicht gar auf dem
Felde einschneiden, auch nicht alles genau auflesen, sondern sollt es
den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HErr, euer GOtt.
23. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
24. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des
siebenten Monden sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum
Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt.
25. Da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HErrn opfern.
26. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
27. Des zehnten Tages in diesem siebenten Monden ist der Versöhnetag.
Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammen kommt; da sollt ihr
euren Leib kasteien und dem HErrn opfern.
28. Und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es, ist der
Versöhnetag, daß ihr versöhnet werdet vor dem HErrn, eurem GOtt.
29. Denn wer seinen Leib nicht kasteiet an diesem Tage, der soll aus
seinem Volk gerottet werden.
30. Und wer dieses Tages irgend eine Arbeit tut, den will ich
vertilgen aus seinem Volk.
31. Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein
euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
32. Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteiet. Am
neunten Tage des Monden, zu Abend, sollt ihr diesen Sabbat halten, von
Abend an bis wieder zu Abend.
33. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
34. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses
siebenten Monden ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HErrn.
35. Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine
Dienstarbeit sollt ihr tun.
36. Sieben Tage sollt ihr dem HErrn opfern. Der achte Tag soll auch
heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt euer Opfer dem HErrn
tun; denn es ist der Versammlungstag; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
37. Das sind die Feste des HErrn, die ihr sollt für heilig halten, daß
ihr zusammenkommt und dem HErrn Opfer tut, Brandopfer, Speisopfer,
Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage,
38. ohne was der Sabbat des HErrn und eure Gaben und Gelübde und
freiwillige Gaben sind, die ihr dem HErrn gebet.
39. So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monden, wenn
ihr das Einkommen vom Lande eingebracht habt, das Fest des HErrn halten
sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist
es auch Sabbat.
40. Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen,
Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden und sieben
Tage fröhlich sein vor dem HErrn, eurem GOtt.
41. Und sollt also dem HErrn des Jahrs das Fest halten sieben Tage.
Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im
siebenten Monden also feiern.
42. Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in
Israel, der soll in Laubhütten wohnen,
43. daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel habe lassen
in Hütten wohnen, da ich sie aus Ägyptenland führete. Ich bin der HErr,
euer GOtt.
44. Und Mose sagte den Kindern Israel solche Feste des HErrn.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Gebeut den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen gestoßen lauter
Baumöl zu Lichtern, das oben in die Lampen täglich getan werde,
3. außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und
Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HErrn
täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.
4. Er soll aber die Lampen auf dem feinen Leuchter zurichten vor dem
HErrn täglich.
5. Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwo
Zehnten soll ein Kuchen haben.
6. Und sollst sie legen je sechs auf eine Schicht auf den feinen Tisch
vor dem HErrn.
7. Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß es seien
Denkbrote zum Feuer dem HErrn.
8. Alle Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HErrn, von
den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.
9. Und sollen Aarons und seiner Söhne sein, die sollen sie essen an
heiliger Stätte; denn das ist sein Allerheiligstes von den Opfern des
HErrn zum ewigen Recht.
10. Es ging aber aus eines israelitischen Weibes Sohn, der eines
ägyptischen Mannes Kind war, unter den Kindern Israel und zankte sich
im Lager mit einem israelitischen Manne
11. und lästerte den Namen und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose
(seine Mutter aber hieß Selomith, eine Tochter Dibris, vom Stamm Dan)
12. und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den
Mund des HErrn.
13. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
14. Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört
haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß ihn die ganze Gemeine
steinigen.
15. Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem GOtt fluchet, der soll
seine Sünde tragen.
16. Welcher des HErrn Namen lästert, der soll des Todes sterben; die
ganze Gemeine soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der
Einheimische sein: wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.
17. Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
18. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
19. Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan
hat:
20. Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen
Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.
21. Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber
einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
22. Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem
Einheimischen; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
23. Mose aber sagte es den Kindern Israel; und führeten den Flucher
aus vor das Lager und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie
der HErr Mose geboten hatte.
1. Und der HErr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land
kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HErrn
feiern,
3. daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen
Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein.
4. Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HErrn
feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg
beschneiden sollst.
5. Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht
ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht
lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.
6. Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon
essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein
Fremdling bei dir,
7. dein Vieh und die Tiere in deinem Lande. Alle Früchte sollen Speise
sein.
8. Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre
siebenmal gezählet werden und die Zeit der sieben Feierjahre mache
neunundvierzig Jahre.
9. Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am
zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versöhnung.
10. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein
Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer
Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu
seinem Geschlecht kommen.
11. Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen,
auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit
wächst im Weinberge, nicht lesen.
12. Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber
essen, was das Feld trägt.
13. Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14. Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas
abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
15. sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen;
und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
16. Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der
Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's,
nachdem es tragen mag, verkaufen.
17. So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich
vor deinem Gott; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
18. Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr
danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.
19. Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen
genug habet und sicher darinnen wohnet.
20. Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr?
denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
21. da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß
er soll dreier Jahre Getreide machen,
22. daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis
in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide
kommt.
23. Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land
ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.
24. Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
25. Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein
nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was
sein Bruder verkauft hat.
26. Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel
zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,
27. so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem
Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner
Habe komme.
28. Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm
wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers
sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu
seiner Habe kommen.
29. Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz
Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen
er's lösen mag.
30. Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so
soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll
nicht los ausgehen im Halljahr.
31. Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll
man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im
Halljahr ledig ausgehen.
32. Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe
innen ist, mögen immerdar gelöset werden.
33. Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr,
es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten
der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
34. Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das
ist ihr Eigentum ewiglich.
35. Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn
aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir.
36. Und sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Übersatz, sondern
sollst dich vor deinem GOtt fürchten, auf daß dein Bruder neben dir
leben könne.
37. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher tun, noch deine
Speise auf Übersatz austun.
38. Denn ich bin der HErr, euer GOtt, der euch aus Ägyptenland
geführet hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer GOtt wäre.
39. Wenn dein Bruder verarmet neben dir und verkauft sich dir, so
sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen,
40. sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an
das Halljahr bei dir dienen.
41. Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und
soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
42. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet
habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
43. Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich
fürchten vor deinem GOtt.
44. Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du
sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45. von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren
Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr
zu eigen haben
46. und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum
für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über
eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit
der Strenge.
47. Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein
Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder
jemand von seinem Stamm verkauft,
48. so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu
werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,
49. oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster
Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel
erwirbt, so soll er sich lösen.
50. Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich
verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der
Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der
ganzen Zeit mit einrechnen.
51. Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach
denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
52. Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch
danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu
Jahr mit einrechnen.
53. Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor
deinen Augen.
54. Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im
Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
55. Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland
geführet habe. Ich bin der HErr, euer GOtt.
1. Ihr sollt euch keinen Götzen machen noch Bild, und sollt euch keine
Säule aufrichten, noch keinen Malstein setzen in eurem Lande, daß ihr
davor anbetet; denn ich bin der HErr, euer GOtt.
2. Haltet meine Sabbate und fürchtet euch vor meinem Heiligtum! Ich
bin der HErr.
3. Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und
tun,
4. so will, ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll
sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.
5. Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die
Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und sollt Brots die Fülle
haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
6. Ich will Frieden geben in eurem Lande, aß ihr schlafet, und euch
niemand schrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande tun, und
soll kein Schwert durch euer Land gehen.
7. Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her ins
Schwert fallen.
8. Euer fünf sollen hundert jagen, und euer hundert sollen zehntausend
jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her fallen ins Schwert.
9. Und ich will mich zu euch wenden und will euch wachsen und mehren
lassen und will meinen Bund euch halten.
10. Und sollt von dem Firnen essen, und wenn das Neue kommt, das Firne
wegtun.
11. Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch
nicht verwerfen.
12. Und will unter euch wandeln und will euer GOtt sein; so sollt ihr
mein Volk sein.
13. Denn ich bin der HErr, euer GOtt, der euch aus Ägyptenland
geführet hat, daß ihr nicht ihre Knechte wäret, und habe euer Joch
zerbrochen und habe euch aufgerichtet wandeln lassen.
14. Werdet ihr aber mir nicht gehorchen und nicht tun diese Gebote alle,
15. und werdet meine Satzungen verachten, und eure Seele meine Rechte
verwerfen, daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet meinen Bund
lassen anstehen,
16. so will ich euch auch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit
Schrecken, Schwulst und Fieber, daß euch die Angesichte verfallen und
der Leib verschmachte; ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure
Feinde sollen ihn fressen.
17. und ich will mein Antlitz wider euch stellen, und sollt geschlagen
werden vor euren Feinden; und die euch hassen, sollen über euch
herrschen; und sollt fliehen, da euch niemand jaget.
18. So ihr aber über das noch nicht mir gehorchet, so will ich's noch
siebenmal mehr machen, euch zu strafen um eure Sünde,
19. daß ich euren Stolz und Halsstarrigkeit breche; und will euren
Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen.
20. Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein
Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
21. Und wo ihr mir entgegen wandelt und mich nicht hören wollt, so
will ich's noch siebenmal mehr machen, auf euch zu schlagen um eurer
Sünde willen.
22. Und will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder
fressen und euer Vieh zerreißen und euer weniger machen; und eure
Straßen sollen wüste werden.
23. Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir züchtigen lassen und
mir entgegen wandeln,
24. will ich euch auch entgegen wandeln und will euch noch siebenmal
mehr schlagen um eurer Sünde willen.
25. Und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund
rächen soll. Und ob ihr euch in eure Städte versammelt, will ich doch
die Pestilenz unter euch senden und will euch in eurer Feinde Hände
geben.
26. Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber
sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit
Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.
27. Werdet ihr aber dadurch mir noch nicht gehorchen und mir entgegen
wandeln,
28. so will ich auch euch im Grimm entgegen wandeln und will euch
siebenmal mehr strafen um eure Sünde,
29. daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen.
30. Und will eure Höhen vertilgen und eure Bilder ausrotten; und will
eure Leichname auf eure Götzen werfen; und meine Seele wird an euch
Ekel haben.
31. Und will eure Städte wüste machen und eures Heiligtums Kirchen
einreißen; und will euren süßen Geruch nicht riechen.
32. Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, so drinnen
wohnen, sich davor entsetzen werden.
33. Euch aber will ich unter die Heiden streuen und das Schwert
ausziehen hinter euch her, daß euer Land soll wüste sein und eure
Städte verstöret.
34. Alsdann wird das Land ihm seine Feier gefallen lassen, solange es
wüste liegt, und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land
feiern und ihm seine Feier gefallen lassen,
35. solange es wüste liegt, darum daß es nicht feiern konnte, da ihr's
solltet feiern lassen, da ihr drinnen wohnetet.
36. Und denen; die von euch überbleiben, will ich ein feig Herz machen
in ihrer Feinde Land, daß sie soll ein rauschend Blatt jagen; und
sollen fliehen davor, als jagte sie ein Schwert, und fallen, da sie
niemand jaget
37. Und soll einer über den andern hinfallen, gleich als vor dem
Schwert, und doch sie niemand jaget; und ihr sollt euch nicht auflehnen
dürfen wider eure Feinde.
38. Und ihr sollt umkommen unter den Heiden, und eurer Feinde Land
soll euch fressen.
39. Welche aber von euch überbleiben, die sollen in ihrer Missetat
verschmachten in der Feinde Land; auch in ihrer Väter Missetat sollen
sie verschmachten.
40. Da werden sie denn bekennen ihre Missetat und ihrer Väter
Missetat, damit sie sich an mir versündiget und mir entgegen gewandelt
haben.
41. Darum will ich auch ihnen entgegen wandeln und will sie in ihrer
Feinde Land wegtreiben. Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz
demütigen, und dann werden sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen
lassen.
42. Und ich werde gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund
mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken,
43. das von ihnen verlassen ist und ihm seine Feier gefallen lässet,
dieweil es wüste von ihnen liegt, und sie ihnen die Strafe ihrer
Missetat gefallen lassen, darum daß sie meine Rechte verachtet, und
ihre Seele an meinen Satzungen Ekel gehabt hat.
44. Auch wenn sie schon in der Feinde Land sind, habe ich sie
gleichwohl nicht verworfen, und ekelt mich ihrer nicht also, daß es mit
ihnen aus sein sollte, und mein Bund mit ihnen sollte nicht mehr
gelten; denn ich bin der HErr, ihr GOtt.
45. Und will über sie an meinen ersten Bund gedenken, da ich sie aus
Ägyptenland führete vor den Augen der Heiden, daß ich ihr GOtt wäre,
ich der HErr.
46. Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HErr
zwischen ihm und den Kindern Israel gestellet hat auf dem Berge Sinai
durch die Hand Moses.
1. Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem
HErrn ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,
3. so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt,
bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel
nach dem Sekel des Heiligtums;
4. ein Weibsbild auf dreißig Sekel.
5. Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf
zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn
Sekel.
6. Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf
fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf
drei silberne Sekel.
7. Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen
auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf
zehn Sekel.
8. Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den
Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber
schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
9. Ist's aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: ,alles, was man
des dem HErrn gibt, ist heilig.
10. Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses,
oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um
das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
11. Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HErrn nicht opfern darf,
so soll man's vor den Priester stellen.
12. Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es
soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
13. Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung
geben.
14. Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HErrn heilig sei, das
soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der
Priester schätzet, so soll's bleiben.
15. So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den
fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so
soll's sein werden.
16. Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HErrn heiliget,
so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor
Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
17. Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach
seiner Würde gelten.
18. Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der
Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach
geringer schätzen;
19. Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er
den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben,
so soll er sein werden.
20. Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern,
so soll er ihn nicht mehr lösen,
21. sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem
HErrn heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters
Erbgut sein.
22. Wenn aber jemand einen Acker dem HErrn heiliget, den er gekauft
hat, und nicht sein Erbgut ist,
23. so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das
Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er
dem HErrn heilig sei.
24. Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er
ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
25. Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein
Sekel aber macht zwanzig Gera.
26. Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn sonst gebühret, soll
niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist
des HErrn.
27. Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach
seiner Würde und drüber gehen den Fünften. Will er's nicht Lösen, so
verkaufe man's nach seiner Würde.
28. Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem
HErrn verbannet von allem, das sein Ist, es seien Menschen Vieh oder
Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HErrn.
29. Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll
des Todes sterben.
30. Alle Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten
der Bäume, sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
31. Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber
geben.
32. Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute
gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HErrn.
33. Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch
nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig
sein und nicht gelöset werden.
34. Dies sind die Gebote, die der HErr gebot an die Kinder Israel auf
dem Berge Sinai.